Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.
Die Taufe ist: das „Eingangstor zu den Sakramenten“, die Eingliederung in die Gemeinschaft der Christgläubigen, das ist die Kirche, das uneingeschränkte JA Gottes zum Menschen und dessen Antwort Gott gegenüber Konsequenzen: ohne Taufe können keine weiteren Sakramente empfangen werden dieses Sakrament bedeutet eine Verpflichtung für den Täufling bzw. seine Eltern und Paten gegenüber Gott und der Gemeinschaft der Kirche.
Wenn Ihr Kind getauft werden soll:
- Tauftermin mit dem Pfarrbüro absprechen
- Anmeldung im Pfarrbüro – mit Kopie der Geburtsurkunde
- Wer wird Pate – evtl. Patenscheine besorgen, wenn die Paten außerhalb der Pfarrei Klausen wohnen. Den Patenschein stellt das jeweilige Wohnortpfarramt aus.
Das Patenamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aus diesem Grund sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, wen Sie als Paten für ihr Kind auswählen. Das Patenamt kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Kirchenrechtlich heißt es: Befähigt zur Übernahme einer Patenschaft in der katholischen Kirche ist, wer der katholischen Kirche angehört, zur Kommunion zugelassen und gefirmt ist bzw. alsbald gefirmt wird und sein Patenamt als kirchlichen Auftrag ernst nehmen will.
Nichtkatholische Christen können als Taufzeugen zugelassen werden.
Wer keiner christlichen Kirche angehört, wie etwa Ungetaufte oder aus der katholischen Kirche Ausgetretene, kann weder als Pate noch als Taufzeuge zugelassen werden.