Wenn sich Paare trauen (lassen wollen) und somit ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen, beglückwünschen wir dies.
Hier ein paar organisatorische Dinge:
Bitte melden Sie möglichst frühzeitig ihren „Wunschtermin“ an. Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer des Wohnortes. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Wohnortpfarramt.
Sofern sie nicht in einer der Kirchen unserer Pfarrei getauft sind, benötigen wir einen gültigen Taufschein (nicht älter als sechs Monate). Dieser „Auszug aus dem Taufregister“ kann in dem Pfarramt der Pfarrei erbeten werden, in der man getauft worden ist. Der Taufort ist im Stammbuch der Eltern eingetragen. Desweiteren ist die Urkunde über die standesamtliche Trauung vorzulegen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen vereinbaren die Brautleute einen Termin mit dem Pfarrer und dieser erstellt das sog. Ehevorbereitungsprotokoll. Gemeinsam werden der Ablauf und die Gestaltungsmöglichkeiten der Trauung besprochen. Die Trauung wird meistens innerhalb einer Messe gefeiert (Brautamt). Sie kann aber auch als feierlicher Wortgottesdienst gestaltet werden (z. B. bei konfessionsverschiedenen Ehen).
Gerne stehen unsere Kirchen auch “ehemaligen“ Pfarrangehörigen offen, jedoch kann es insbesondere in der Urlaubszeit zu personellen Engpässen kommen. Auf jeden Fall sollte der übliche Ablauf eingehalten werden und sich zunächst mit dem Wohnortpfarrer abgesprochen werden. Der Hochzeitstermin wird für uns erst verbindlich, wenn das „Ehevorbereitungsprotokoll“ vom Pfarrer am Wohnort ausgefüllt wurde.